Die Stiftung vergibt Stipendien an begabte und bedürftige Musik- und Ballettstudenten in Russland und in anderen Republiken der ehemaligen UdSSR. Es können auch bedürftige Komponisten, Musiker, Pädagogen an Konservatorien, Musik- und Ballettschulen in Russland und anderen Republiken der ehemaligen Sowjetunion unterstützt werden.
Die Stiftung ist berechtigt für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen. Zuwendungen zur Förderung wissenschaftlicher, mildtätiger und als besonders förderungswürdig anerkannter kultureller Zwecke sind steuerlich begünstigt. (§ 10b Abs. 1).
Das Petersburger Konservatorium (um 1860)
Die Stiftung ist auf Spenden angewiesen und drückt hiermit im Namen aller Empfänger ihre tiefe Dankbarkeit aus.